Gemäß der ÖVGW-Richtlinie G K71 müssen Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüft werden. Die zu überprüfenden Bereiche einer Gasanlage gemäß der Richtlinie G K71 sind:
Sauber & ordentlich
Die Arbeiten an den Gasanlagen erfolgen ohne Staub und Schmutz.
Zuverlässige Experten
In Sachen Gastechnik stehen wir Ihnen mit über 10 Jahren Erfahrung zur Seite.
Transparent & kundenorientiert
Als unser Kunde werden Sie genau über die anfallenden Kosten beraten. Kundenorientiertes Arbeiten ist ein essentieller Bestandteil unserer Firmephilosophie.
Zertifizierte Mitarbeiter
Die GK71 Überprüfung in Wien wird durch geschulte und zertifizierte Mitarbeiter verlässlich durchgeführt.
Stemmarbeiten nicht notwendig
Abdichtung innerhalb weniger Stunden
Kostengünstiger als Erneuerung
Es muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. Wenn die Anlage als dicht befunden wird, kann ein positiver Befund ausgestellt werden. Ist die Anlage jedoch nicht dicht, wird eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung angesetzt.
Bei der Gebrauchsfähigkeitsprüfung wird die Funktionstüchtigkeit der Gasanlage durch eine Leckratenmessung überprüft. Eine Leckrate von 0,0 – 0,1 l/h bedeutet, dass die Gasleitung als gebrauchsfähig gilt. Bei einer Leckrate von 0,2 – 1,0 l/h wird eine Reparaturfrist von sechs Monaten gewährt.
Liegt die Leckrate im Bereich von 1,0 – 5,0 l/h, wird eine Reparaturfrist von vier Wochen gesetzt. Anlagen mit einer Leckrate von über 5,0 l/h werden sofort gesperrt, und es müssen umgehend Maßnahmen zur Sanierung der Anlage eingeleitet werden.
Für Anlagen, die bei der Leckratenmessung negativ abgeschnitten haben (Leckrate von 0,2 – 5,0 l/h), besteht die Möglichkeit einer Leitungs-Innensanierung mit dem Prodoral-Dichtverfahren. Dabei wird die Leitung von innen abgedichtet, ohne dass Wände aufgebrochen werden müssen. Dies verursacht keinen Schmutz, und die Gasleitung kann noch am selben Tag wieder in Betrieb genommen werden.